Auf Grund des der Duisburg Kontor Hallenmanagement GmbH (im Folgenden „DKH“) zustehenden Hausrechts verfügt die DKH folgende Anordnungen für die Sicherheit und Ordnung auf dem Gelände der Mercatorhalle Duisburg, mit denen sich Besucher und Nutzer bei Betreten des Geländes der Mercatorhalle Duisburg oder bei Abschluss eines Mietvertrages mit der DKH zur Nutzung von Flächen auf dem Gelände der Mercatorhalle Duisburg einverstanden erklären. Nutzer ist bei einer Veranstaltung der Vertragspartner der DKH für die jeweilige Veranstaltung.
1. Sonderbauverordnung (SBauVO) NRW und BG - Vorschriften
Die Mercatorhalle Duisburg ist eine Versammlungsstätte. In Versammlungsstätten gilt zum Schutz der Mitarbeiter und Besucher die Sonderbauverordnung (SBauVO) NRW. In der Mercatorhalle Duisburg sind auch zum Schutz der Besucher für alle Arten von Veranstaltungen mindestens die einschlägigen BG – Vorschriften als Stand der Technik zu beachten und anzuwenden.
2. Jugendschutzgesetz
Es gelten die Bestimmungen des aktuell gültigen Jugendschutzgesetzes. Sonderregelungen gelten nur bei ausdrücklichem Aushang.
3. Allgemeines
Den Anweisungen des Personals der Mercatorhalle Duisburg ist Folge zu leisten. Das Betreten des Bühnenbereichs und der Garderoben/Arbeitsbereiche für unbefugte Besucher ist grundsätzlich untersagt. Alle Handlungen und Maßnahmen, die zu einer Störung oder Behinderung der Aufführungen, Geschäftsabläufe, Gastronomiebetriebe oder anderer Veranstaltungen im Bereich der Mercatorhalle Duisburg führen können, sind zu vermeiden. Die Mitarbeiter des Hauses und andere durch die DKH beauftragte Personen sind berechtigt, gegenüber Besuchern, Nutzern, deren Beauftragten und Besuchern die zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung notwendigen Maßnahmen nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffen. Insbesondere sind die Mitarbeiter befugt, Störer aus dem Gelände zu weisen und ein Hausverbot für die Dauer der Veranstaltung auszusprechen. Längerfristige Hausverbote werden durch die Hallenleitung der Mercatorhalle Duisburg ausgesprochen. Aus Sicherheitsgründen kann die Schließung von Räumen, Gebäuden und Freiflächen und deren Räumung angeordnet werden. Alle Personen, die sich in der Versammlungsstätte und auf dem Gelände aufhalten, haben entsprechenden Aufforderungen unverzüglich zu folgen und bei einer Räumungsanordnung die Versammlungsstätte sofort zu verlassen. Personen, die erkennbar unter Alkohol oder Drogeneinwirkung stehen, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen und haben die Versammlungsstätte zu verlassen.
4. Störende Gegenstände, Tiere, Kontrolle der Kleidung und Taschen
Störende oder gefährliche Gegenstände sind auf dem Gelände der Mercatorhalle Duisburg verboten.
Insbesondere sind verboten:
Tiere sind auf dem Gelände der Mercatorhalle Duisburg verboten. Taschen, mitgeführte Behältnisse und Kleidung, wie Mäntel, Jacken und Umhänge können auf ihren Inhalt hin kontrolliert werden. Besucher, die mit der Sicherstellung von Gegenständen, die zu einer Gefährdung der Veranstaltung oder von Besuchern führen können oder geeignet sind, den Ablauf der Veranstaltung zu stören, durch Kontroll- oder Ordnungsdienst nicht einverstanden sind, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung des Eintrittgeldes besteht nicht. Der Eigenart der Veranstaltung entsprechend kann die Mitnahme von Taschen und ähnlichen Behältnissen in die Veranstaltung untersagt werden.
5. Hausverbote
Hausverbote, die durch die Hallenleitung der DKH ausgesprochen werden, gelten für alle laufenden und künftigen Veranstaltungen und Veranstaltungsorte, die durch die DKH betrieben werden. Für die Aufhebung des Hausverbots bedarf es eines schriftlichen Antrags mit Begründung, über den innerhalb von 3 Monaten entschieden wird.
6. Rauchverbote
In allen Räumen der Mercatorhalle Duisburg gilt ein generelles Rauchverbot. Alle Räume der Mercatorhalle Duisburg sind mit Rauchmeldern ausgestattet. Kosten für Einsätze der Feuerwehr auf Grund von Zuwiderhandlung gegen das Rauchverbot werden dem jeweiligen Verursacher oder Nutzer berechnet.
7. Vertragsgemäße Nutzung, Abnahmen, Schäden
Veranstaltungen:
Veranstaltungen sind entsprechend den zwischen der DKH und den Nutzern geschlossenen Nutzungsvereinbarungen (auch Aufführungs-, Gastspiel-, Fremdveranstaltungs- und Mietverträge) durchzuführen. Die zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten und Einrichtungen dürfen nur für den vereinbarten Zweck genutzt werden. Eingebrachte Gegenstände sind von dem Nutzer innerhalb der vereinbarten Nutzungszeit restlos zu entfernen.
Abnahmen:
Vor und nach jeder Nutzung durch einen Nutzer wird durch die DKH im Beisein des Nutzers eine Abnahme der Räumlichkeiten durchgeführt, die durch die DKH entsprechend protokolliert wird. Eine Kopie des Abnahmeprotokolls ist durch den Nutzer zu unterschreiben. Das unterschriebene Abnahmeprotokoll ist Bedingung für Aufbauten, Proben etc. Durch die DKH zur Nutzung überlassende Räumlichkeiten und Gegenstände sind in einwandfreiem Zustand zurück zu geben. Die einwandfreie Rückgabe wird durch die DKH quittiert.
Schäden:
Die DKH nutzt für das Schadensmanagement in der Mercatorhalle ein spezielles Schadensprotokoll. Dieses ist nach Aufnahme eines Schadens durch den Verursacher zu unterzeichnen.
8. Programminhalt und Aufbauten, geforderte Nachweise
Programminhalt:
Der DKH ist frühzeitig der geplante Programminhalt der jeweiligen Veranstaltung bekannt zu geben. Besondere Vorkommnisse während Veranstaltungen – insbesondere Feuergefährliche Handlungen und artistische Darbietungen – sind der DKH frühzeitig bekannt zu geben und mit der DKH abzustimmen.
Aufbauten:
Aufbauten, die durch den Nutzer eingebracht werden, Umbauten sowie Veränderungen des hauseigenen Mobiliars und der sonstigen Einrichtungsgegenstände dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der DKH durchgeführt werden. Im Vorlauf vor jeder Veranstaltung sind entsprechende Informationen über Auf- und Umbauten der DKH frühzeitig schriftlich mitzuteilen und auf Anforderung in entsprechenden Skizzen / Plänen darzulegen. Die DKH behält sich zur Beurteilung der Sicherheit der geplanten Auf – und Umbauten die Anforderung weiterer Unterlagen – wie z.B. Statiken etc. auf Kosten des Nutzers vor. Grundsätzlich sind für die durch den Nutzer eingebrachten Stoffe, Gegenstände und Aufbauten ab Aufbaubeginn bis Abbauende alle zur Beurteilung der Sicherheit notwendigen Unterlagen – wie z.B. Zertifikate gemäß DIN 4102 – 1, Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen, Nachweis über erfolgte BGV A3 Prüfung sowie sonstige gesetzlich und behördlich geforderte Nachweise vorzuhalten.
Nachweise:
Die DKH behält es sich vor, bei fehlenden Nachweisen über eingebrachte Stoffe, Gegenstände oder Aufbauten oder fehlender Mitteilung über den Programminhalt der jeweiligen Veranstaltung auf Kosten des Nutzers entsprechende Nachweise anfertigen zu lassen, Auf – und Umbauten zu untersagen oder die Nutzung der Versammlungsstätte zu untersagen.
9. Freihalten Sicherheitstechnischer Einrichtungen und Fluchtwege
Alle technischen und insbesondere sicherheitstechnischen Einrichtungen, wie Wand-Hydranten, Brandmelder, Entrauchung, Schalttafeln etc. müssen jederzeit frei zugänglich sein und unverstellt bleiben. Alle Fluchtwege müssen jederzeit unverstellt bleiben, die Lagerung von Gegenständen jeglicher Art in den Flucht- und Rettungswegen ist verboten.
Die DKH wird entsprechende Gegenstände unverzüglich auf Kosten des jeweiligen Nutzers entfernen lassen. Das Unterkeilen oder sonstige Offenhalten von Rauchschutztüren mit Ausnahme durch die dafür vorgesehenen baulichen Einrichtungen ist verboten. Entsprechende Kosten für die erneute Einstellung der Türen oder sonstige Kosten zur Beseitigung von Schäden durch Zuwiderhandlung wird die DKH dem jeweiligen Nutzer berechnen.
10. Anbringung von Schildern und Ausschmückungen
Schilder, Plakate, Tafeln und sonstige Ausschmückungen dürfen nur nach ausdrücklicher Genehmigung der DKH angebracht werden.
11. Sammlungen und Verkäufe
Wenn im Zusammenhang mit einer Veranstaltung Verkäufe, Werbemaßnahmen und / oder Sammlungen beabsichtigt sind, sind diese zuvor mit der DKH abzustimmen. Die DKH behält sich die Genehmigung vor. Betteln ist auf dem Gelände der Mercatorhalle Duisburg verboten.
12. Ausgabe von Speisen
Das Angebot und die Ausgabe von Speisen mit Ausnahme durch die Vertragsgastronomen der DKH sind verboten.
13. Funkanlagen, Anschluss von elektrischen Geräten, Verkabelung
Funkanlagen:
Sämtliche Funkanlagen – wie z.B. Drahtlose Mikrofone, Intercom-Anlagen, Funkgeräte etc. sind vor Inbetriebnahme auf dem Gelände der Mercatorhalle Duisburg mit der DKH abzustimmen und es ist die Genehmigung der DKH einzuholen.
Anschluss elektrischer Geräte:
Elektrische Geräte dürfen an die Stromversorgung des Hauses nur durch Mitarbeiter der DKH angeschlossen werden. Ein entsprechender Nachweis auf durchgeführte und gültige BGV A3 Prüfung bei Fremdgeräten ist auf Verlangen durch den jeweiligen Nutzer zu führen. Elektrische Geräte werden bei sichtbaren Mängeln nicht angeschlossen. Sollten sich bei durch den Nutzer eingebrachten Ausstellungsständen oder kompletten Aufbauten (z.B. veranstaltungstechnischer Art) im Rahmen einer Besichtigung durch die DKH sichtbare Mängel zeigen, behält sich die DKH die Abschaltung der Stromversorgung des jeweiligen Standes / des jeweiligen Aufbaus vor.
FI und Potentialausgleich:
Extern eingebrachte Stromverteiler müssen in den Stromkreisen für Endverbraucher mit einem FI (I∆ N kleiner oder gleich 30 mA) gesichert sein. Alle Metallkonstruktionen, die im Fehlerfall gefährliche Berührungsspannungen annehmen können, sind in einen gemeinsamen Potenzialausgleich einzubeziehen. Dies gilt auch für Dekorationsteile aus elektrisch leitendem Material, auf denen Geräte aufgestellt oder angebracht sind oder über die Leitungen und Kabel geführt werden, die durch Quetschung oder Scherung beschädigt und mit den Metallteilen in Berührung kommen können. Der gemeinsame Potenzialausgleichsleiter ist mit dem Schutzleiter des speisenden Netzes zu verbinden.
Verkabelung:
Das Verlegen von Kabeln auf dem Gelände der Mercatorhalle ist grundsätzlich so auszuführen, dass es zu keiner Gefährdung von Besuchern kommen kann. Bei der Verlegung von Kabeln sind die hohen optischen Ansprüche der Mercatorhalle zu beachten. Kabelwege sind vor Verlegung mit der DKH abzustimmen.
14. Hauseigene Medien – und Veranstaltungstechnik
Sämtliche Ton-, Beleuchtungs – und Bildtechnische Anlagen der Mercatorhalle dürfen nur durch Personal der DKH bedient werden. Der Anschluss von Geräten gleich welcher Art an das Kabelnetz der Mercatorhalle darf nur durch Mitarbeiter der DKH erfolgen.
15. Laderampe und Standplätze
Die Nutzung der Laderampe der Mercatorhalle Duisburg ist nur für den direkten Lade – und Entladevorgang zugelassen. Die Standzeiten an dieser Rampe sind zu minimieren. Fahrzeuge müssen nach erfolgter Ladung oder Entladung unverzüglich entfernt werden. Standplätze für Nightliner sind frühzeitig mit der DKH abzustimmen. Ein Parkplatz für LKWs kann nicht vorgehalten werden.
16. Fahrzeuge auf dem Gebiet der Mercatorhalle
Der Einsatz von Fahrzeugen mit Motoren gleich welcher Art zu Ausstellungszwecken bedarf der schriftlichen Genehmigung durch die DKH. Es sind mindestens folgende Maßnahmen durch den Aussteller zu treffen:
Darüber hinaus gilt für gasbetriebene Fahrzeuge:
17. Schutz der Fußböden
Vor Arbeiten gleich welcher Art sind die Fußböden (insbesondere die Parkett und Natursteinflächen) durch geeignete Maßnahmen vor Beschädigung zu schützen. Dieses gilt vor allem für den Einsatz von Traversensystemen, die mit Bolzen oder Schrauben verbunden werden, sowie für den Einsatz von Hubwagen.
18. Recht am eigenem Bild
Werden durch Mitarbeiter der Mercatorhalle Duisburg, durch den Veranstalter oder von beauftragten Unternehmen Fotografien, Film- und/oder Videoaufnahmen im Bereich der Versammlungsstätte zur Berichterstattung oder zu Werbezwecken hergestellt, darf die Aufnahmetätigkeit nicht behindert oder in sonstiger Weise beeinträchtigt werden.
Alle Personen, die die Versammlungsstätte betreten oder sich dort aufhalten, werden durch die vorliegende Hausordnung auf die Durchführung von Foto-, Film- und Videoaufnahmen im Bereich der Versammlungsstätte hingewiesen. Durch das Betreten der Versammlungsstätte willigen diejenigen, die auf solchen Aufnahmen zu erkennen sind, darin ein, dass diese Aufnahmen sowohl zur Berichterstattung als auch zu Werbezwecken verwendet werden können. Im gesamten Bereich der Mercatorhalle Duisburg sind aus sicherheitstechnischen Gründen Video-Überwachungskameras installiert worden.
19. Lautstärke bei Veranstaltungen
Während Veranstaltungen können über längere Zeit Schallpegel erreicht werden, die zur Entstehung eines dauerhaften Gehörschadens beitragen können. Es wird den Besuchern und Nutzern empfohlen, bei lauter Musik entsprechenden Gehörschutz zu tragen. Je nach Veranstalter wird bei elektronisch verstärkter Musik in der Mercatorhalle Duisburg Gehörschutz zur Verfügung gestellt.
20. Diebstähle
Diebstähle sind der DKH unverzüglich zu melden. Darüber hinaus wird dem Bestohlenen empfohlen, den Diebstahl bei der Polizei zur Anzeige zu bringen und seiner Versicherung zu melden. Die DKH übernimmt nicht die Anzeige für den Bestohlenen.